Allgemeine Informationen zur Schuleinschreibung
Schulpflicht
In Bayern sind alle Kinder schulpflichtig, die das 6. Lebensjahr vollendet haben.
Ist mein Kind bereits schulpflichtig?
Diese Frage hängt vom Geburtsdatum Ihres Kindes ab.
Verschaffen Sie sich einen Überblick auf der Seite zur Schuleinschreibung. Hier können Sie genau sehen, was für Ihr Kind für das kommende Schuljahr zutrifft.
Benötigte Unterlagen zur Schuleinschreibung
Bereiten Sie Unterlagen rechtzeitig vor!
Zur Schuleinschreibung werden verschiedene Unterlagen im Original benötigt:
- Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
- Sorgerechtsbeschluss oder Negativerklärung im Falle alleinigen Sorgerechts
- Impfnachweis über ausreichenden Masernschutz
- Bescheinigung über die Durchführung der Schuleingangsuntersuchung oder Nachweis der Vorsorgeuntersuchung U9
- Blatt "Information für die Grundschule" des Kindergartens (freiwillig)
- ggf. Taufnachweis/Taufurkunde
Helfen Sie uns bitte, indem Sie alle Unterlagen zur Schuleinschreibung dabei haben.
